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   VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11   

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https://dejure.org/2012,17712
VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11 (https://dejure.org/2012,17712)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29.05.2012 - 116-VI-11 (https://dejure.org/2012,17712)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 116-VI-11 (https://dejure.org/2012,17712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Immobilienerwerb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß eines Gerichts gegen das Willkürverbot i.R.d. Schadensersatzanspruches wegen falschen Anknüpfungspunktes bei der Wertermittlung der Immobilie; Verletzung des Gebotes des rechtlichen Gehörs durch ein Gericht wegen Nichteinholung eines gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 = VerfGH 59, 200/203 f.; VerfGH vom 5.12.2011).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
    Zum andern gibt es den Parteien einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 178/180).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann, wenn weitere Umstände hinzutreten, zur Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts führen (BGH vom 19.1.2001 = BGHZ 146, 298/301; BGH vom 5.10.2001 = NJW 2002, 429/430; BGH vom 2.4.2009 = NJW-RR 2009, 1236).
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann, wenn weitere Umstände hinzutreten, zur Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts führen (BGH vom 19.1.2001 = BGHZ 146, 298/301; BGH vom 5.10.2001 = NJW 2002, 429/430; BGH vom 2.4.2009 = NJW-RR 2009, 1236).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann, wenn weitere Umstände hinzutreten, zur Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts führen (BGH vom 19.1.2001 = BGHZ 146, 298/301; BGH vom 5.10.2001 = NJW 2002, 429/430; BGH vom 2.4.2009 = NJW-RR 2009, 1236).
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
    VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 28.2.2011 = BayVBl 2011, 530/531).
  • VerfGH Bayern, 25.05.2011 - 96-VI-09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
    Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/111; VerfGH vom 19.8.2010 = BayVBl 2010, 733; VerfGH vom 25.05.2011 = NJW-RR 2011, 1209/1210).
  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör hat eine zweifache Ausprägung: Zum einen untersagt es dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen die Parteien sich nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 = VerfGH 46, 293/296; VerfGH vom 6.4.2001 = VerfGH 54, 29/31).
  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
    Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/111; VerfGH vom 19.8.2010 = BayVBl 2010, 733; VerfGH vom 25.05.2011 = NJW-RR 2011, 1209/1210).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11
    VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 28.2.2011 = BayVBl 2011, 530/531).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht das Prozessrecht in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.5.2012 - Vf. 116-VI-11 - juris Rn. 27; vom 30.6.2015 NJW 2015, 3085 Rn. 22).

    Die materiellrechtliche Einschätzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts ist verfassungsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen das Willkürverbot verstößt (VerfGH vom 29.5.2012 - Vf. 116-VI-11 - juris Rn. 29).

  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Ob ein Beweisthema entscheidungserheblich ist, obliegt der materiell-rechtlichen Einschätzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts, welche verfassungsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob sie gegen das Willkürverbot (Art. 118 Abs. 1 BV) verstößt (VerfGH vom 29.5.2012 - Vf. 116-VI-11 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 22.02.2017 - 82-VI-15

    Teils unstatthafte, teils unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahme

    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Anwendung und Handhabung des Prozessrechts durch das Gericht in einer Weise erfolgt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.4.2005 VerfGHE 58, 108/111; vom 19.8.2010 BayVBl 2010, 733; vom 25.5.2011 NJW-RR 2011, 1209/1210; vom 29.5.2012 - Vf. 116-VI-11 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten

    Ob ein Beweisthema entscheidungserheblich ist, obliegt der materiellrechtlichen Einschätzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts, welche verfassungsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob sie gegen das Willkürverbot (Art. 118 Abs. 1 BV) verstößt (VerfGH vom 29.5.2012 - Vf. 116-VI-11 - juris Rn. 29; Schulz in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 91^Rn. 56).
  • VerfGH Bayern, 14.04.2016 - 50-VI-15

    Mangels Rechtswegerschöpfung und hinreichender Substanziierung unzulässige

    Ob ein Beweisthema entscheidungserheblich ist, obliegt der materiellrechtlichen Einschätzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts, welche verfassungsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob sie gegen das Willkürverbot (Art. 118 Abs. 1 BV) verstößt (VerfGH vom 29.5.2012 - Vf. 116-VI-11 -juris Rn. 29; Schulz in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 91 Rn. 56).
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